Honorar für Dolmetschleistungen

Die gesetzliche Grundlage für die Honorarberechnung ist das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

Für Einsätze, die nicht durch Behörden oder die Justiz beauftragt werden, wird je nach Schwierigkeitsgrad ein entsprechendes Honorar berechnet. Die Regelungen des JVEG in Bezug auf Fahrtkostenersatz und Aufwandsentschädigungen gelten entsprechend.