Qualitätssicherung

Aus Gründen der Qualitätssicherung wird jede Übersetzung in drei Schritten angefertigt:

  1. Der Quelltext wird zunächst in die Zielsprache übertragen.
  2. Die Übersetzung wird durch einen weiteren Übersetzer Korrektur gelesen.
  3. Die Übersetzung wird als Gesamtwerk einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen und das Erscheinungsbild dem Layout des Quelltextes angepasst.

 

Bei Urkundenübersetzungen richte ich mich nach der Allgemeinen Leitlinie für die Anfertigung von Urkundenübersetzungen in Bayern, herausgegeben vom BDÜ, Landesverband Bayern. 

Es hat sich als hilfreich für die beteiligten Behörden erwiesen, wenn an die Übersetzung noch eine Kopie der übersetzten Urkunde angeheftet ist, weshalb ich in der Regel so vorgehe und dies im Bestätigungsvermerk entsprechend ergänze.

Bei der Übersetzung einer deutschen Urkunde in eine Fremdsprache füge ich, neben dem deutschen Bestätigungsvermerk auch noch eine entsprechende Übersetzung an.

Da ich mich keiner Zweit- oder Drittübersetzer bediene, fertige und verantworte ich damit auch jede durch mich beglaubigte und gezeichnete Übersetzung persönlich.

 

Wichtiger Hinweis!

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich grundsätzlich keine durch Dritte angefertigten Übersetzungen beglaubige. Ich übersetze das Quelldokument jedoch gerne erneut für Sie unter Berücksichtigung meiner hohen Qualitätsansprüche und beglaubige diese Übersetzung dann auch.