Sehr geehrte Kundinnen und Kunden!

Als vor dem Landgericht in Augsburg öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die bosnische, kroatische und serbische Sprache fertige und beglaubige ich Übersetzungen in folgenden Sprachkombinationen:
Bosnisch-Deutsch-Bosnisch, Kroatisch-Deutsch-Kroatisch und Serbisch-Deutsch-Serbisch.

Beglaubigte Übersetzungen

Offizielle Schriftstücke und Urkunden aus einem anderen Land, die Sie bei deutschen Behörden und Institutionen vorlegen möchten, übersetze ich für Sie in amtlich beglaubigter Form.

Original oder Kopie?

Obwohl der Quelltext auch als Kopie, beglaubigte Kopie, elektronische Datei usw. übersetzt und beglaubigt werden kann, wobei dann im Beglaubigungsvermerk angemerkt wird um welche Art von Ausgangsdokument es sich handelte, empfehle ich, das Originaldokument zur Übersetzung vorzulegen, da erfahrungsgemäß zum Beispiel Prägesiegel oder Wasserzeichen, in einer Fotokopie oder einem eingescannten Dokument häufig nicht mehr erkennbar sind. Viele Behörden verlangen zudem ausdrücklich die Übersetzung vom Original.

Übersetzungen ohne Beglaubigung

Selbstverständlich fertige ich auch Übersetzungen ohne Beglaubigung sowie Höflichkeitsübersetzungen, Inhaltsangaben u. ä. an.

 

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!