Serbokroatisch?

 

Unter der Bezeichnung Serbokroatisch wurde im vergangenen Jahrhundert die Dialekte von Serben, Kroaten, Bosniaken und Montenegrinern zusammenfassend bezeichnet. Durch die - vor allem politisch motivierte - Auseinanderentwicklung der Sprache und die ausschließliche Verwendung der Bezeichnung Bosnisch, Kroatisch und Serbisch (später auch Montenegrinisch) wird der Ausdruck heute fast nicht mehr verwendet. Serbokroatisch war neben dem Slowenischen und Mazedonischen Amtssprache im ehemaligen Jugoslawien.

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Übernahme der Dolmetscherkosten bei Strafverfahren

 

Dolmetscherkosten in Strafverfahren gehen immer zulasten der Staatskasse, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Dies gilt für den gesamten Umfang des Verfahrens, also sowohl im Ermittlungs- wie im Hauptverfahren.

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Überbeglaubigung - Legalisation

 

Werden Übersetzungen von Urkunden aus der deutschen Sprache bei Behörden oder Gerichten im Ausland vorgelegt, kann eine sog. Überbeglaubigung oder Legalisation von diesen gefordert werden. Dies ist im internationalen Urkundenverkehr üblich, wenn eine Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift oder die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, bestätigt werden soll. Dadurch wird erreicht, dass eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde gleich gestellt wird.

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